Erstinformation für Anleger und Interessenten

Sie sollen wissen, mit wem Sie es zu tun haben!

Aus diesem Grund gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation für Anleger, Interessenten und Kunden. So können Sie sich z. B. über meine Ausbildungen, Qualifikationen, Weiterbildungen und Expertise informieren.

Klicken Sie bitte hier:  Erstinformationsblatt für Anleger vom 1.1.2020

Als Vorbereitung zu einer Beratung empfehle ich Ihnen diese zwei Broschüren der Bundesaufsichtanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):

1.) BaFin Anlageberatung  – Was Sie beachten sollten
2.) BaFin Geldanlage im Ruhestand – Was Sie beachten sollten